Gerichtsverhandlungen nicht möglich.
Schlimmer schon stand es mit der Rechtspflege. Bekanntlich bedarf es zur
Veränderung von Gerichtsbezirken eines Landtagsbeschlusses. Außenpolitische Gründe
mögen wohl maßgebend dafür gewesen sein, daß die Staatsregierung eine Änderung der
Gerichtsbezirke nicht vornahm.
Die Einrichtung der nassauischen Ortsgerichte überträgt bekanntlich einen Teil
der freiwilligen Gerichtsbarkeit dem sogen. Ortsgerichtsvorsteher. Mit Hilfe dieser
Einrichtung kam man also schon weiter.
Anders aber war es mit dem Strafrecht. Nun darf zur Ehre des Freistaates
Flaschenhals gesagt werden, daß die Bewohner friedliche Menschen waren, die trotz der
Wirrnisse der Zeit nicht allzu oft mit dem Strafgesetz in Konflikt kamen: immerhin,
Sünder gibt es überall, auch im Freistaat Flaschenhals. Wie sollte man nun denen
beikommen? Die Strafsachen wurden bei den einzelnen Polizeibehörden bearbeitet, aber
Gerichtsverhandlungen waren nicht möglich, und bald glaubten die Missetäter, daß es im
Flaschenhals keine "Gesetzer" (Strafgesetze) mehr gäbe. Darum fuhr ich zur
Staatsanwaltschaft nach Limburg, und wir hatten dann bald eine prächtige provisorische
Methode gefunden, durch die wir den wenigen Sündern des Flaschenhalses beikamen. Sie
wurden nämlich zur Vernehmung zum Gericht nach Limburg vorgeladen, und wenn die
Missetäter den Bußgang hin und zurück gemacht hatten, dann hatten sie ja fast schon
reichlich ihre kleinen Delikte abgebüßt. Bald aber half man sich, indem die alten
zuständigen Gerichte als an der Ausübung des Richteramtes tatsächlich verhindert
bezeichnet wurden, worauf dann das übergeordnete Gericht die Angelegenheit dem Amts- und
Landgericht Limburg übertrug.
Freistaat Flaschenhals
Loreley-Online, Stand: 25.09.2001, Dipl. Ing. (FH) Rudolf Reckenthäler